Das Amtsgericht Altenkirchen ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage muss die persönliche Erreichbarkeit des Amtsgerichts zum Schutz aller Beteiligten erheblich eingeschränkt werden. Das Gericht bleibt geöffnet für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen und für unabweisbare Eilfälle. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Eilanträge auch durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden können.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder Sie verpflichtet sein, sich nach einer Einreise aus einem anderen Staat oder einer anderen Region in Quarantäne zu begeben, dürfen Sie das Amtsgericht Altenkirchen nicht betreten!
Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn
- Sie sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem Erkrankungen durch das Coronavirus vorkommen, und Sie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Durchfall, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder
- Sie sich in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben oder
- Sie Kontakt zu einer Person mit einer Erkrankung durch das Coronavirus hatten.
Die entsprechenden Risikogebiete sind über die Homepage des Robert-Koch-Instituts abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin beim Amtsgericht Altenkirchen geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Amtsgericht Altenkirchen nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg.
Das Amtsgericht Altenkirchen ist daher derzeit für Eil- und Notfälle geöffnet von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die regulären Sprechzeiten entfallen bis auf Weiteres!
Es wird daher darum gebeten, vor Ihrem Besuch des Amtsgerichts Altenkirchen zu prüfen,
- ob Ihr Anliegen dringend ist oder nicht noch warten kann,
- ob es hierfür der persönlichen Vorsprache bedarf oder dies nicht schriftlich vorgetragen werden kann,
- ob Schriftstücke persönlich abgegeben werden müssen oder in den vorhandenen Briefkasten geworfen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Eilanträge auch durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden können.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten erreichen Sie weiterhin telefonisch: https://agak.justiz.rlp.de/de/wir-ueber-uns/zustaendigkeiten/ .
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch unabweisbar sein, die folgenden Hygieneempfehlungen:
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
- Bringen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte „Community-Maske“) mit und tragen Sie diese, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, entsprechend den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts.
- Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife – insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
- Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/