Amtsgericht Altenkirchen
Geschichte des Amtsgericht Altenkirchen
Das Amtsgericht wurde am 1. Oktober 1879 als Königlich-Preußisches Amtsgericht gegründet. Vorgänger waren u.a. in preußischer Zeit seit 1815 das einzelrichterliche Justizamt und das Kreisgericht gewesen. Untergebracht war das Amtsgericht im sog. Gouvernementsgebäude, einem Barockbau in der heutigen Wilhelmstraße. Das Gebäude wurde Ende des 2. Weltkrieges während Bombenangriffen zerstört. In ihm fand ein nie genau festgestellte Zahl von Menschen den Tod, die dort im Luftschutzkeller Zuflucht gefunden hatten.
Nach Beendigung des Krieges wurde das Gericht am 29. Juni 1945 noch unter amerikanischer Besatzung und zunächst ohne Richter im Haus "Felsenkeller" wiedereröffnet. 1949 erfolgte der Umzug in das Haus Siegener Straße 20, das spätere Polizei- und Katasteramtsgebäude.
Im April 1961 konnte das neue Gerichtsgebäude an der Ecke Hochstraße/Siegener Straße bezogen werden, das auch heute noch das Gericht beherbergt.
(Quelle: Günter Lindemanns, "Zur Geschichte des Amtsgerichts Altenkirchen und zur Entwicklung des Rechtswesens in Altenkirchen seit dem Mittelalter" in "Festschrift 50 Jahre Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 1996", Frankfurt 1996).
Zuständigkeiten
Der Amtsgerichtsbezirk umfaßt heute die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld und Hamm/Sieg mit insgesamt knapp 48000 Einwohnern in 80 Gemeinden.Das Amtsgericht ist zuständig u.a. für Zivil- und Familiensachen, Angelegenheiten des Strafrichters, Nachlass- und Betreuungssachen sowie Grundbuchsachen.
Eine Sonderzuständigkeit für den gesamten Kreis Altenkirchen besteht für Landwirtschaftssachen.Zuständiges Schöffengericht ist das Amtsgericht Betzdorf, in Handels- und Vereinsregistersachen das Amtsgericht Montabaur, in Partnerschaftsregistersachen das Amtsgericht Koblenz, für Mahnverfahren das Amtsgericht Mayen und für Insolvenzverfahren das Amtsgericht Betzdorf.