Für die Bereiche aller Verbandsgemeinden des Bezirks sind Schiedspersonen bestellt, die sowohl für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten als auch in Strafsachen geringer Bedeutung für Sie (kostengünstig) schlichtend tätig werden können, ohne dass dazu das Amtsgericht angerufen werden muss.

Nach dem Landesschlichtungesetz ist in Rheinland-Pfalz im Übrigen die Klageerhebung in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten erst zulässig, nachdem ein Schlichtungsverfahren vor der nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedsperson oder eine andere durch das Ministerium der Justiz anerkannte Gütestelle durchgeführt wurde.

ErreichbarkeitSchiedsperson
Sprechzeiten erfragen Sie bitte bei der 
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
(Tel.: 02681/85-0).
Klaus Brag

ErreichbarkeitSchiedsperson
Sprechzeiten erfragen Sie bitte bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
(Tel. 02681/85-0).
Georg Hillen

ErreichbarkeitSchiedsperson
Sprechzeiten erfragen Sie bitte bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Hamm/Sieg
(Tel. 02682/9522-0).
Hubertus Eunicke